Tägliche Archive: 27. Juni 2016

Kulturgutschutzgesetz – Auktionshäuser befürchten Schikane für Händler, Sammler und Museen

Brandenburger Tor in Berlin

Ernst Ludwig Kirchner – Brandenburger Tor in Berlin – Lizenz: public domain

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2016 das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts verabschiedet. Der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause abschließend über das Gesetz beraten. Der Gesetzentwurf umfasst Bestimmungen, um nationales Kulturgut vor Abwanderung zu schützen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte im Bundestag: „Mit derselben Selbstverständlichkeit, mit der wir in Deutschland Milliarden an Steuergeldern für die Kulturförderung ausgeben, sollten wir auch das kulturelle Erbe schützen und bewahren – darunter die wenigen Kulturgüter, die als national wertvoll gelten. Als Spiegel unserer Geschichte und Identität darf Kunst staatliche Förderung wie auch staatlichen Schutz erwarten.“

Ganz allgemein gilt für Kulturgut zukünftig auch ein Genehmigungserfordernis für die Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Alters- und Wertgrenzen erreicht sind. Für Bilder und Gemälde liegt diese Grenze zum Beispiel bei 75 Jahren und 300.000 Euro. Für die Erteilung einer solchen Ausfuhrgenehmigung schreibt der Gesetzentwurf eine maximale Bearbeitungsfrist von zehn Tagen vor. Verboten wird die Ausfuhr für Kulturgüter, die als national wertvoll und „identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“ gelten.

Schikane und Genickschlag für den deutschen Kunsthandel

Die beiden großen Kölner Auktionshäuser Lempertz und Van Ham haben das gesetzliche Ausfuhrverbot für Kunst als Schikane und „Genickschlag“ für den Kunsthandel kritisiert. Das neue Kulturschutzgesetz sei das „schlechteste Gesetz zur Kultur seit den 1950er Jahren“, sagte Lempertz-Inhaber Henrik Hanstein dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montag-Ausgabe). Es sei unlogisch, unsystematisch und verfassungsrechtlich problematisch. Das Gesetz schikaniere „Händler und Sammler und indirekt auch die Museen“, so Hanstein. „Es ist gigantisch, was wegen des Gesetzes bereits an privatem Kunstbesitz ins Ausland gebracht wurde.“

Die vorige Woche verabschiedete Novelle soll auch die Einfuhr geraubter Kunstwerke unterbinden. Großen Kunstmessen wie der Art Cologne und Cologne Fine Art prophezeit Hanstein Probleme: „Das Rheinland liegt in Sichtweite der für den Kunsthandel sehr viel liberaleren Beneluxländer.“

Ähnlich äußerte sich der Geschäftsführer des Auktionshauses Van Ham, Markus Eisenbeis: „Das Kulturgutschutzgesetz ist ein Genickschlag für den deutschen Kunsthandel.“ Der ohnehin „gehörige Wettbewerbsnachteil“ gegenüber Händlern in der Schweiz und in den USA werde jetzt durch vermehrte Arbeitsbelastung und „völlig übertriebene Sorgfaltspflichten“ erhöht.

Quellenangabe: http://www.presseportal.de/pm/66749/3362855

42 Prozent der Kandidaten brechen Bewerbungsprozess ab

Indeed Bewerbungsstudie 2016

Indeed Bewerbungsstudie 2016 – Bildquellenangabe: obs/Indeed Deutschland

Zu kompliziert, zu zeitaufwändig, nicht bewerberfreundlich – die Indeed Bewerbungsstudie 2016 offenbart gravierende Lücken zwischen den Wünschen von Bewerbern und den Erwartungen von Personalverantwortlichen. 42 Prozent der befragten Kandidaten haben schon einmal einen Bewerbungsprozess abgebrochen, weil dieser zu kompliziert war. Fast jeder vierte Bewerber hat sogar schon einmal eine Stelle ausgeschlagen, weil er sich im Bewerbungsprozess nicht genug wertgeschätzt fühlte.

Die Zahlen zeigen ein dramatisches Missverhältnis zwischen der Kandidaten- und Personalerseite auf. Für die Bewerbungsstudie 2016 hat Indeed, die weltweit größte Jobseite, über 500 HR-Verantwortliche und mehr als 1.000 Bewerber befragt.

„Während Bewerber offen sind für moderne Methoden und Ansätze bei der Jobsuche, setzen HR-Verantwortliche und Unternehmen an vielen Stellen auf Bewährtes und verlieren dabei aus dem Blick, worauf es Bewerbern ankommt. Dies muss sich dringend ändern. Landauf, landab beklagen Unternehmen einen Fachkräftemangel – daher ist es gerade jetzt Pflicht für Personaler, auf die Wünsche der Kandidaten einzugehen“, sagt Frank Hensgens, Geschäftsführer von Indeed in Deutschland.

Anschreiben als größtes Ärgernis für Bewerber

Beispiel: Bewerbungsunterlagen. Als besonders unnütz bewerten die befragten Kandidaten das Bewerbungsfoto und das Anschreiben. Hier ist die Differenz zwischen „wird von Personalern verlangt“ und „wird von Bewerbern als nützlich bewertet“ besonders hoch. 50 Prozent der Kandidaten empfinden die Formulierung des Anschreibens als den nervenraubendsten Teil einer Bewerbung. Für HR-Verantwortliche ist dieses Dokument jedoch immer noch von hoher Bedeutung. 69 Prozent der befragten Personaler wollen am Anschreiben die Ausdrucksfähigkeit beurteilen, 45 Prozent sehen das Anschreiben quasi als notwendige Fleißaufgabe.

Bei der Frage nach dem bevorzugten Bewerbungsweg zeigen sich Kandidaten deutlich innovativer als die HR-Verantwortlichen. 63 Prozent wünschen sich, dass die Bewerbung direkt über Online-Jobseiten abgewickelt werden kann. Über Social Media und mobile Anwendungen würde sich gerne jeweils rund jeder fünfte Befragte bewerben. Unternehmen präferieren die klassischen Bewerbungswege per Email und per Post mit deutlichem Abstand zu anderen Kanälen. Gerade bei der Bewerbungsfunktion von Online-Jobseiten, der mobilen Bewerbung und der Nutzung von Social Media gehen Kandidaten und Personaler deutlich auseinander.

Bewerber sollen Motivation zeigen

HR-Verantwortliche erwarten, dass die Bewerber ihre Motivation und ihren Einsatz auch durch das zeitintensive Erstellen der Unterlagen „beweisen“. Die Lücke zwischen Erwartung der Unternehmen und Realität bei den Bewerbern klafft auch hier: Der reale Aufwand (74 Minuten) bei den Bewerbern liegt deutlich über der Einschätzung der Personaler (51 Minuten) und noch stärker über dem, was Kandidaten selbst für angemessen halten (42 Minuten).

Auch das Thema Feedback an die Bewerber ist ein Problem. Ganze 60 Prozent der Unternehmen gaben in der aktuellen Indeed-Studie an, dass sie Kandidaten während des Prozesses nicht regelmäßig über den Status auf dem Laufenden halten. Im aktuell umkämpften Bewerbermarkt ist dieses Verhalten kaum zu erklären, denn fehlendes Feedback führt schlimmstenfalls zum Abspringen der besten Bewerber. Denn Jobsuchende wünschen sich ein Feedback – 99 Prozent gaben dies an. Gut die Hälfte erwartet ein Update innerhalb einer Woche, weitere 40 Prozent innerhalb von maximal 14 Tagen.

Fazit: Employer Branding beginnt bei der Bewerbung

„Arbeitgeber sprechen viel von Employer Branding und Candidate Experience – das alles fängt beim ersten Klick an. Wenn Unternehmen sich zum Beispiel Bewerbungen über Jobseiten verwehren, aber Kandidaten diese Funktion gerne nutzen wollen, ignoriert das die Wünsche der Bewerber. Dabei sollten deren Bedürfnisse so wichtig sein wie Kundenwünsche im Einzelhandel. Wir befinden uns aktuell in einem Bewerbermarkt. Das heißt, gut ausgebildete Fachkräfte können häufig zwischen mehreren Job-Optionen wählen. Mittelfristig punkten werden nur die Unternehmen, die ihre Rolle in diesem Markt annehmen und sich schon im Bewerbungsprozess als attraktiver Partner für eine langfristige Job-Beziehung darstellen“, betont Hensgens.

Über die Studie

Für die Studie wurden in einer repräsentativen Online-Befragung durch das Marktforschungsunternehmen MediaAnalyzer 518 HR-Verantwortliche und 1.024 Bewerber befragt (im Zeitraum vom 30. März bis 6. April 2016). Im Fokus der Untersuchung standen die verschiedenen Erwartungen von HR-Verantwortlichen und Jobsuchenden im Bewerbungsprozess.

Quellenangabe: http://www.presseportal.de/pm/110144/3359815