Kulturgutschutzgesetz – Auktionshäuser befürchten Schikane für Händler, Sammler und Museen

Brandenburger Tor in Berlin

Ernst Ludwig Kirchner – Brandenburger Tor in Berlin – Lizenz: public domain

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2016 das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts verabschiedet. Der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause abschließend über das Gesetz beraten. Der Gesetzentwurf umfasst Bestimmungen, um nationales Kulturgut vor Abwanderung zu schützen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte im Bundestag: „Mit derselben Selbstverständlichkeit, mit der wir in Deutschland Milliarden an Steuergeldern für die Kulturförderung ausgeben, sollten wir auch das kulturelle Erbe schützen und bewahren – darunter die wenigen Kulturgüter, die als national wertvoll gelten. Als Spiegel unserer Geschichte und Identität darf Kunst staatliche Förderung wie auch staatlichen Schutz erwarten.“

Ganz allgemein gilt für Kulturgut zukünftig auch ein Genehmigungserfordernis für die Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Alters- und Wertgrenzen erreicht sind. Für Bilder und Gemälde liegt diese Grenze zum Beispiel bei 75 Jahren und 300.000 Euro. Für die Erteilung einer solchen Ausfuhrgenehmigung schreibt der Gesetzentwurf eine maximale Bearbeitungsfrist von zehn Tagen vor. Verboten wird die Ausfuhr für Kulturgüter, die als national wertvoll und „identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“ gelten.

Schikane und Genickschlag für den deutschen Kunsthandel

Die beiden großen Kölner Auktionshäuser Lempertz und Van Ham haben das gesetzliche Ausfuhrverbot für Kunst als Schikane und „Genickschlag“ für den Kunsthandel kritisiert. Das neue Kulturschutzgesetz sei das „schlechteste Gesetz zur Kultur seit den 1950er Jahren“, sagte Lempertz-Inhaber Henrik Hanstein dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montag-Ausgabe). Es sei unlogisch, unsystematisch und verfassungsrechtlich problematisch. Das Gesetz schikaniere „Händler und Sammler und indirekt auch die Museen“, so Hanstein. „Es ist gigantisch, was wegen des Gesetzes bereits an privatem Kunstbesitz ins Ausland gebracht wurde.“

Die vorige Woche verabschiedete Novelle soll auch die Einfuhr geraubter Kunstwerke unterbinden. Großen Kunstmessen wie der Art Cologne und Cologne Fine Art prophezeit Hanstein Probleme: „Das Rheinland liegt in Sichtweite der für den Kunsthandel sehr viel liberaleren Beneluxländer.“

Ähnlich äußerte sich der Geschäftsführer des Auktionshauses Van Ham, Markus Eisenbeis: „Das Kulturgutschutzgesetz ist ein Genickschlag für den deutschen Kunsthandel.“ Der ohnehin „gehörige Wettbewerbsnachteil“ gegenüber Händlern in der Schweiz und in den USA werde jetzt durch vermehrte Arbeitsbelastung und „völlig übertriebene Sorgfaltspflichten“ erhöht.

Quellenangabe: http://www.presseportal.de/pm/66749/3362855
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